Kinderschutzkonzept
in der Kindertagespflege 
„Daggis Zwergenbande"

Inhaltsverzeichnis

 

(1)   Die 10 wichtigsten Kinderrechte im U3-Bereich der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (VN) und deren gesetzliche Grundlagen, S. 2-3
 

 

(2)   Die Umsetzung der Kinderrechte in der Tagespflege, S. 3-4

 

(3)   Partizipation von Tageskindern, S. 5-6 

 

(4)   Gewaltfreie Erziehung, S. 6-7 

 

(5)   Körperliche Bildung und Sexualerziehung von Tageskinder, S. 7-8

 

(6)   Stufen der Intimität, S. 8-10 

 

(7)   Wahrung der Rechte gegenüber anderen Kindern, S. 10    

 

(8)   Vereinbarung § 8a Jugendamt, S. 10

 

     

               (1) Die 10 wichtigsten Kinderrechte 

 

1. Gleichheit 

 

Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden. (Artikel 2) 

 

2. Gesundheit 

 

Kinder haben das Recht gesund zu leben. Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden. (Artikel 24) 

 

3. Bildung 

 

Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht. (Artikel 28) 

 

4. Spiel und Freizeit 

 

Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein.  (Artikel 21) 

 

5. Freie Meinungsäußerung und Beteiligung 

 

Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken. (Artikel 12 und 13) 

 

6. Schutz vor Gewalt 

 

Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung. (Artikel 19, 32 und 34) 

 

7. Elterliche Fürsorge 

 

Kinder haben das Recht bei ihren Eltern zu leben. Leben die Eltern nicht zusammen haben Kinder das Recht, beide Eltern regelmäßig zu sehen. (Artikel 3 und 5) 

 

8. Schutz der Privatsphäre und Würde 

 

Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden. (Artikel 16)
 

 

9. Schutz im Krieg und auf der Flucht 

 

Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht auf besonders geschützt zu werden. (Artikel 22 und 38)
 

 

10. Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung 

 

Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können. (Artikel 23)

 

 

      Die gesetzlichen Grundlagen der Kinderrechte: 

 

Die VN-Kinderrechtskonvention gilt seit 1992 in Deutschland verbindlich im Rang eines einfachen Bundesgesetzes. Mit der Ratifizierung hat sich Deutschland dazu verpflichtet, die Rechte von Kindern zu achten, zu schützen und zu fördern. 

 

Dabei gelten in Deutschland alle Menschen bis 18 Jahre als Kind. 

 

Das Kindeswohl muss bei allen staatlichen Entscheidungen, die Kinder betreffen, als „vorrangiger Gesichtspunkt“ berücksichtigt werden. Dieses sognannte Kindeswohlprinzip aus Artikel 3 ist zentrales Element der VN-Kinderrechtskonvention. (Quelle aus “Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“) 

 


(2) Umsetzung der Kinderrechte in meiner Kindertagespflege 

 

1. Gleichheit:
Kein Tageskind darf in meiner Betreuung benachteiligt werden. Alle Kinder in der Betreuung haben die gleichen Rechte!  

 

Es ist unerheblich, welche Nationalität sie haben, welche Sprache sie sprechen, welche Hautfarbe sie haben, was ihre Eltern beruflich machen, welche Religion sie haben, welches Geschlecht sie haben, welche Kultur die Eltern ausleben, ob sie eine Behinderung haben, ob sie mehr oder eher weniger wohlhabend sind.  

 

2. Gesundheit:
Alle Tageskinder bekommen ein gesundes, ausgewogenes Frühstück und Mittagessen (meist Bio und/oder regional), einen Obstsnack am Nachmittag sowie immer genug Wasser zu Trinken.
Jeden Tag (bei Wind und Wetter) befinden sie sich die Tageskinder an der frischen Luft, was ihr Immunsystem stärkt.

 

Die Kinder bekommen bei mir in der Kindertagespflege alle Voraussetzungen, sich bestmöglich zu entwickeln und sich geborgen zu fühlen. 

 

Jedes Tageskind bekommt eine behutsame, körperliche Versorgung und Kommunikation. Das Kind wird auf seinen Wunsch grundsätzlich beteiligt. (Emmi Pikler Ansatz). Jedes Tageskind hat das Recht bei Verletzungen in meiner Tagespflege ärztlich behandelt zu werden. 

 

 

 

3. Bildung / Förderung:

 

Alle Tageskinder haben das Recht auf eine freie Bewegungsentwicklung: Die Tageskinder entwickeln sich aus eigenem Antrieb und nach eigenem Rhythmus. Es gibt keine lenkenden oder beschleunigenden Eingriffe. (Emmi Pikler Ansatz)

 

Alle Kinder in meiner Tagespflege haben die Möglichkeit sich individuell und entwicklungsorientiert in Autonomie, in Grob- und Feinmotorik durch Angebote (sehr stark auch durch das Erkunden der Natur mit allen Sinnen) zu fördern.

 




Spiel- und Lernmaterialien werden altersgerecht angeboten. Sprachentwicklung wird angeregt und gefördert durch begleitendes Sprechen, durch Singen, Kommunizieren und Bücher vorlesen.

 

4. Spiel und Freizeit:
Alle Tageskinder haben das Recht zu spielen (freies Spielen genauso wie angleitetes/begleitetes Spielen). Sie haben die Möglichkeit ihre eigenen Spiele auszusuchen, deren Lerninhalte sie gerade interessiert und die sie brauchen. Alle Kinder in meiner Tagespflege haben das Recht auf Freizeit in der Tagespflege, das Recht zu schlafen, nichts zu machen, sich auszuruhen oder sich zurückzuziehen. Alle Kinder in meiner Tagespflege haben das Recht zu malen (Malangebot mit und ohne Vorlagen) und zu musizieren (gemeinsames Singen, ohne Zwang; Nutzung eines Kinderkeyboards, kleiner Trommeln, Rasseln usw.).

 

5. Freie Meinungsäußerung und Beteiligung:
Alle Tageskinder in meiner Kindertagespflege haben das Recht, ihre Gedanken, Wünsche, Vorschläge und Meinungen frei zu äußern.

 

6. Schutz vor Gewalt:
Alle Tageskinder in meiner Kindertagespflege haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung und auf individuelle Wertschätzung (siehe gewaltfreie Erziehung).

 

Alle Tageskinder haben das Recht auf Schutz vor Missbrauch und Ausbeutung! – siehe „Stufen der Intimität“ und „Vereinbarung § 8a Jugendamt“

 

 

 

7. Elterliche Fürsorge:
Alle Tageskinder bekommen von mir die gleiche Fürsorge und Pflege. Ich kümmere mich liebevoll und herzlich und zum Wohle jedes einzelnen Kindes. Ich bleibe ruhig und gelassen in stressigen Situationen und betreue mit Geduld 

 

und viel Einfühlungsvermögen und gebe jedem Tageskind Geborgenheit und Sicherheit. Ich versuche im Rahmen der Möglichkeit stets auf die persönlichen Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes einzugehen und bewahre respektvollen und wertschätzenden Umgang mit den Tageskindern. 

 

8. Schutz der Privatsphäre und der Würde:
Jedes Tageskind hat das Recht, in seiner Privatsphäre geschützt zu werden. In alltäglichen Situationen bei meiner Arbeit akzeptiere ich das von den Kindern wie z.B. beim Wickeln oder beim Toilettengang, beim kompletten Kleiderwechsel sowie das Zurückziehen von Kindern, die für sich allein sein möchten. Jedes Kind wird in meiner Tagespflege mit Würde behandelt. Ich behandle die Tageskinder mit Achtsamkeit und Empathie in allen täglichen Situationen. 

 

9. Schutz im Krieg und auf der Flucht:
Flüchtlingskinder werden selbstverständlich wie alle anderen Tageskinder geborgen, liebevoll und beschützt in meiner Tagepflege betreut und gefördert. 

 

10. Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung:
Inklusion in meiner Tagespflege umfasst unter anderem die Betreuung von Tageskindern mit Behinderung und / oder chronischen Krankheiten. Mir ist vor dem Betreuungsbeginn bekannt, welche Unterstützungsbedarfe besonders nötig sind. Die Tageskinder können sich uneingeschränkt in meiner Tagespflege entfalten und entwickeln im Rahmen der Möglichkeit.

 

 

         (3) Partizipation von Tageskindern 

 

Das Fundament im Kinderschutz ist die Teilhabe (=Partizipation) von Kindern. Mein Ziel als TPP ist es, dass sich Tageskinder zu starken und selbstbewussten Kindern, die ihre Wünsche und Bedürfnisse frei äußern können und sich selbst abgrenzen können, entwickeln. 

 

Ich gebe den Kindern Raum für Mitbestimmung (einzelnen Tageskinder und / oder für alle) und ermögliche dies durch: 

 

∙ Bedürfnisorientiertes Agieren, abhängig vom Alter, Entwicklungsstand und persönlichen Fähigkeiten des Kindes 

 

∙ Hineinwachsen in demokratische Werte und Strukturen, in denen die Kinder Verantwortung für das eigene Handeln übertragen und schon ältere Kinder Verantwortung für die Gruppe übernehmen, durch Mithilfe in Alltagsituationen 

 

∙ Fehlerfreundliche Kultur – Fehler im Alltag passieren und gehören zum Lernen dazu – aus jedem Fehler kann eine positive Lernerfahrung gezogen werden (sowohl von mir als Tagespflegeperson als auch von den Tageskindern) 

 

Beispiele im Alltag: 

 

∙ Sitzplatzentscheidung beim Essen 

 

∙ Beteiligung beim Mittagessen – was und welche Menge  

 

∙ Mitbestimmung bei der Liederwahl – Wünsche äußern  

 

∙ An- und Ausziehen (Selbstentscheidung, ob allein oder mit Hilfe) 

 

∙ Buchauswahl 

 

∙ Schlafen oder nur Ausruhen (trifft eher bei älteren Tageskindern zu)

 

∙ Windel oder Töpfchen (ohne Zwang)

 

Die Entscheidungsfindung geht über Sprache, bei den ganz Kleinen eher über Mimik oder Gestik. Die Tageskinder nehmen sehr gerne an Abstimmungen teil, teilweise sogar schon die Einjährigen. 

 

Das Recht auf Partizipation ist nicht an das Alter oder den Entwicklungsstand gebunden. Sehr junge Kinder wollen und können im Alltag bei vielem mithelfen und Dinge mitentscheiden, die sie betreffen. 

 

Partizipation ist wichtig für Kinder: 

 

• für eine persönliche (autonome) Entwicklung  

 

• für eigene Entscheidungsprozesse und Ergebnisse  

 

• für die Demokratie (sie lernt man, indem man sie macht) 

 

Mir ist wichtig, dass man Äußerungen oder Meinungen von Kindern ernst nimmt und diese auch stehen lässt und die Kinder nicht von der eigenen Meinung überzeugen will. 

 

Wichtig sind meine eigene Selbstevaluation und Selbstreflexion in der Betreuung! Selbstevaluation heißt, dass ich analysierend meine Arbeit mit den Kindern beobachte, um diese zu stabilisieren oder zu verbessern.  

 

Selbstreflexion bedeutet für mich, sich bewusst mit etwas Erlebtem in der Kindertagespflege auseinandersetzen. Das dient dem Zweck, wertvolle Erkenntnisse zu gewinnen und das Geschehen besser zu verstehen. Das reine Nachdenken ist nicht ausreichend, somit wird das Erlebte geprüft verglichen und die Situation untersucht, sodass sie von verschiedenen Standpunkten aus beleuchtet wird. Unterstützend bespreche ich mich täglich mit anderen Tagespflegepersonen, welche ich treffe, wenn wir das Haus verlassen. Mit ihnen werden verschiedenste Beobachtungen und Probleme besprochen und eingeordnet.

 

Ziel meiner Reflexion in der Kindertagespflege ist aus dem Geschehen und eventuellem Fehlverhalten zu lernen, durch meine Analyse bekomme ich mehr Zugang zu meinem eigenen Handeln und Empfinden und kann somit in der Zukunft bessere Lösungen finden und das Wiederholen von Fehlverhalten verhindern.

 

Meine Reflexionsziele: 

 

- Probleme lösen / Stärkung des lösungsorientieren Denkens - Gewinn an Selbsterkenntnis 

 

- Das Trainieren der Reflexionsfähigkeit und der eigenen Fähigkeit, Dinge zu hinterfragen 

 

- Die Auseinandersetzung mit den eigenen Gefühlen und Gedanken - Erlangen der Möglichkeit, Fremdverhalten besser zu akzeptieren. 

 

Evaluation = systematisch geplantes und durchgeführtes Beschreibungs- und  Bewertungsverfahren 

 

Reflexion = das Nachdenken; Überlegung, Betrachtung, die jemand an etwas knüpft

 

 

 

(4) Gewaltfreie Erziehung 

 

Jedes Kind hat ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. So laut § 1631, Abs. 2 BGB. 

 

Die Formulierung dieses Gesetzes ist so eindeutig und klar, dass sich daraus unzweifelhaft eine Verpflichtung der Erwachsenen zum respektvollen Umgang mit Kindern ableiten lässt. Dies gilt für alle Erwachsenen, unabhängig vom Verhältnis, das sie zu den Kindern haben, auch für Tagespflegepersonen. (Quelle „Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“) 

 

Eine gewaltfreie Erziehung ist für die Entwicklung der Kinder absolut wichtig, daher gehören Gewalt, körperliche Strafen, seelische Verletzungen und entwürdigende Maßnahmen in keine Weise zu meiner pädagogischen Arbeit in der Kindertagespflege. 

 

 

 

Eine gute pädagogische Beziehung zu den Tageskindern zu haben und mit ihnen verbal und nonverbal zu kommunizieren ist für mich persönlich die beste Voraussetzung für ein friedvolles und harmonisches Miteinander. Ich vermittele den Tageskindern Anerkennung und biete ihnen Hilfe an, um die vielen neue Dinge in der Tagespflege drinnen wie draußen lernen zu können und sie zu verstehen. 
Wenn z.B. ein Tageskind sich nicht richtig verhalten hat (z.B. das Kind schlägt einen Gegenstand an die Fensterscheibe, ein Kind nimmt einem anderen Kind das Spielzeug ab usw.), tragen enge pädagogische Beziehungen dazu bei, dass das Kind damit aufhören kann und die guten Ansätze – Fähigkeiten, die es auch hat, zu entwickeln und zu stärken. - Oder, wenn etwas Schlimmes passiert ist, was andere Kinder geschadet hat (z.B. schubsen, beißen, anschreien…) helfe ich dem Kind den Schaden wieder gut zu machen. Ich gebe dem Kind konstruktive Unterstützung oder Hilfe und praktiziere keine ausgrenzenden Strafen.  

 

Somit wird klar, warum es nicht zielführend ist, von einem Kind unter 4 Jahre, zu verlangen, dass es sich entschuldigt. Solange es die Perspektive des anderen noch nicht einnehmen kann und daher noch nicht versteht, dass es ihm Schaden zugefügt hat, bleibt eine erzwungene Entschuldigung hohle Phrase ohne echte Reue und damit ohne Wert für den Geschädigten. Ich gebe dem Tageskind Halt und Sicherheit. Die beste Basis für ein harmonisches Miteinander zwischen TPP und Tageskind(er) sind Vertrauen, Geborgenheit und Sicherheit.  

 

Hält man diese Basis im Gleichgewicht können die Kinder mit freiem Kopf die Welt erkunden, sich positiv entwickeln und lernen. Ansonsten wären die Kinder blockiert, weil sie damit beschäftigt sind, ihre negativen Gefühle, Ängste und Wut in irgendeine Weise zu verkraften und zu bewältigen.

 

  

 

(5) Körperliche Bildung und Sexualerziehung von Tageskindern (0-3 Jahren) 

 

Je kleiner die Tageskinder sind, leben sie im Hier und Jetzt und alles, was im Moment schön oder unangenehm ist, wird bedeutend erlebt. Die Möglichkeit zu warten, die eigenen Bedürfnisse zu verschieben, tritt meistens erst ab dem 4.  Lebensjahr langsam durch Erlernen ein.  

 

In der Sexualität wenden Kleinkinder das Lustprinzip des Moments an. Das eigene Geschlechtsorgan wird berührt und als angenehm empfunden. Durch das Erkunden des eigenen Körpers lernt das Kind sich selbst kennen, das eigene Geschlechtsorgan und die eigenen Körpergrenzen kennen. 

 

Im Alter von 0-3 Jahren suchen die Tageskinder noch sehr viel Nähe und Geborgenheit, sie haben ein tiefes Bedürfnis nach Anerkennung und Liebe, körperliche Nähe und Empfinden von Sicherheit und Schutz, was zur Bedürfniserfüllung beiträgt. Vor allem Körperkontakt drückt bei Kindern den Wunsch nach Nähe und Geborgenheit aus. 

 

 

                 Die Aufgaben der Sexualerziehung in der Tagespflege: 

 

∙ Bezeichnen aller Körperteile von Anfang an in der Betreuung, z.B. beim Wickeln, Waschen, Töpfchen - oder Toilettengang 

 

∙ Die Genitalien mit Namen wie Scheide, Penis, Hoden benennen. 

 

∙ Altersentsprechende Kompetenzübertragung z.B. beim Toilettengang, größere Kleinkinder können ihr Genital ohne Hilfe abputzen, manchmal brauchen sie noch etwas Unterstützung  

 

∙ Auf Fragen der Kinder eingehen und sie beantworten 

 

∙ Altersadäquate Bilderbücher und Vorlesebücher über die Sexualerziehung bzw.  Aufklärung anbieten, sie stehen im erreichbaren Kinderbuchregal, das Tageskind darf die Bücher jederzeit ansehen und sie werden selbstverständlich nicht anders bewertet als alle anderen Kinderbücher 

 

∙ Ermöglichung von lustvollen Spielen für die eigene Körperwahrnehmungen und Körpererfahrungen, z.B. freie Bewegungen wie tanzen, klettern, springen, schaukeln, wippen, rutschen…
∙ Soziale Regeln im Zusammenhang mit Sexualität: Vermittlung an das Kind, dass bestimmte Äußerungen, Berührungen, Körperhaltungen nur in bestimmten Situationen passend sind. 

 

Keine moralischen Bemerkungen in solcher Situation (z.B. das ist schmutzig…)
∙ Überdenken eigener moralischer Zugänge (gilt für mich und auch für die Eltern)
∙ Eigene Gefühls- und Körpergrenzen zeigen und ansprechen 

 

∙ Genderneutrale Erziehung - Wichtig ist, dass Kinder von klein auf und unabhängig vom Geschlecht vielfältige Erfahrungen machen können. Ohne Rollenklischees die Kinder aufwachsen lassen. Die Tageskinder dürfen das in meiner Kindertagespflege! 

 

∙ Raum- und Zeit für altersentsprechende Rückzugsmöglichkeiten schaffen wie Höhle oder Kuschelecke, wo das Tageskind ungestört sein darf
Kinder lieben es nackt zu sein, sich berühren dürfen, die angenehmen Berührungen anderer zu erfahren. In der Tagespflege dürfen im Sommer die Kinder bis auf die Windel nackt sein. 

 

Das unbefangene Erkunden des eigenen Körpers, Rollen- und Erkundungsspiele mit anderen sind Bestandteile normaler psychosexueller Entwicklung. Sie stellen für die Kinder wichtige Lerninhalte vor. (Quelle Sexualpädagogik in der Kita, Jörg  Maywald, Herder Verlag 2018)

 

 

    

(6) „Stufen der Intimität
von Tageskindern in meiner Kindertagespflege (0-3 J.) 
(Aus: Maywald. „Sexualpädagogik in der Kita“, Herder Verlag)

 

Erste Zone mit höchster Stufe von Intimität  

 

Toilette und Wickelbereich 

 

Zweite Zone mit etwas geringerer Intimität 

 

Schlafbereich, Kuschelecke und Sofa 

 

Dritte Zone mit deutlich geringer Intimität 

 

Spielbereich 

 

Vierte Zone mit wenig Intimität  

 

Eingangsbereich, Flur, Küche

 

Fünfte Zone der Intimität 

 

Öffentlich zugängliche Orte wie Wald, Wiese, Feld, Wege, Parks und Spielplatz 

 

Meine Ziele sind… 

 

Positive Körpergefühl zu vermitteln 

 

Tageskindern einen positiven Zugang zu Sexualpädagogik zu
  vermitteln
kein Tabuthema - ich habe eine offene Haltung zu diesem  
  Thema und setzte mich mit den Tageskindern auseinander.

 

  

 

Grenzverletztes Verhalten und Übergriffe 

 

(Aus Maywald, „Sexualpädagogik in der Kita“, Herder Verlag)

 

Wenn Tageskinder auffällig sind oder ihre Grenzen überschreiten: 

 

1. Ich stoppe die Grenzverletzung oder den Übergriff: 

 

„Stopp, ich möchte nicht, dass ihr das spielt!“ 

 

Ich beschreibe das Spiel und zeige null Akzeptanz. 

 

2. Die Tageskinder befragen 

 

Ich befrage die beteiligten Kinder und 

 

fordere keine Entschuldigung vom übergriffigen Kind ein. 

 

3. Das betroffene Tageskind unterstützen 

 

Ich habe Mitgefühl, gebe Trost und biete Unterstützung an 

 

4. Regeln für Körpererkundungsspiele in der Gruppe erläutern Ich bespreche alle geltenden Regeln in der Kindertagesgruppe Ich gehe auf Fragen ein und erläutere sie, ich versuche die Tageskinder vor Grenzverletzungen zu schützen, der Gruppe als Beruhigung und Verbeugung weiterer Übergriffe Ich dokumentiere den Vorfall. 

 

5. Eltern der beteiligten Kinder informieren 

 

Ich informiere die Eltern der beteiligten Kinder. 

 

Ich möchte, dass die Eltern der betroffenen Kinder den Vorfall mit ihren Kindern besprechen, sie begleiten und beobachten. 

 

Ich biete Hilfe an, soweit es meine Kompetenzen ermöglichen. Wiederholt sich die Situation durch das übergriffige Kind, hole ich eine Fachberatung oder eine Fachstelle wird miteinbezogen. 

 

 

  

(7) Wahrung der Kinderrechte 

 

Ich als Tagespflegeperson bilde mich kontinuierlich in den Themenfeldern Kinderrechte und Kinderschutz weiter. Zudem stehen mir seitens des Jugendamts des Hochtaunuskreises und auch spezielle Fachkräfte als „insoweit erfahrene Fachkraft“, die sich nach § 8a SGB VIII weitergebildet haben, zur Verfügung.  Unterstützung bekomme ich zudem durch unseren Kindertagespflegeverein Mobilé in Oberursel, dessen Mitglied ich bin.

 

 

 

(8) Vereinbarung § 8 a Jugendamt 

 

Ich als Tagespflegeperson habe im Sinne des § 8a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) als Erbringer von Leistungen einen besonderen Schutzauftrag. Bei Anzeichen Kindeswohlgefährdung (Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch usw.) soll ich eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen. Diese ist beim zuständigen Jugendamt (hier Hochtaunuskreis) oder einer vom Jugendamt beauftragen Stelle zu finden. Dort sind auch Notruf-Telefonnummern eingerichtet, die jederzeit erreichbar sind.